Hausordnung

PRÄAMBEL

Wir sind eine Schule, in der der respektvolle und wertschätzende Umgang miteinander Tradition hat und eine zentrale und wichtige Rolle spielt.

Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft – also Schüler/innen, Eltern, Lehrer/innen, Direktorin, Sekretärinnen und SchulwartInnen – hat das Recht darauf,

  • zu lernen, zu arbeiten und sich zu bilden;
  • respektiert und gehört zu werden;
  • zu Wort zu kommen;
  • weder verbal noch körperlich verletzt zu werden

und die Pflicht, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten am Schulleben zu beteiligen.
Wir legen Wert darauf, dass Schul- und Klassengemeinschaften entstehen, die als anregend, lebendig und förderlich empfunden werden.

 

SAUBERKEIT UND ENERGIESPAREN

Damit sich alle wohlfühlen können, ist es wichtig, dass wir unsere Schule, die Klassenräume und alle Freizeitbereiche in Ordnung halten. Auch achten wir bewusst darauf, Energie zu sparen.

  • Alle Schüler/innen sind für die Sauberkeit in ihrem Klassenraum selbst verantwortlich. Mutwilliger Schmutz und Mist wird von den Verursacher/innen beseitigt.
  • Wir trennen Müll nach Altpapier, Pet-Flaschen und Restmüll.
  • Am Ende des Vormittagsunterrichts (bzw. in der letzten Stunde in der eigenen Klasse) werden die Sessel hinaufgestellt, die Fenster geschlossen, die Jalousien hinaufgekurbelt, die Tische abgeräumt; wird das Licht abgedreht, die Klasse vom herumliegenden Abfall am Boden gesäubert und zugesperrt.
  • Im Schulhaus gilt „Zweitschuh“-Pflicht.
  • Vorwiegend in den Monaten September, Oktober, Mai und Juni wird mittels eines „Straßenschuhe erlaubt“- Schildes angezeigt, wann die Straßenschuhe nicht gegen Hausschuhe getauscht werden müssen.
  • Kopfbedeckungen sind während des Unterrichts untersagt, es sei denn, es handelt sich um Kopfbedeckungen aus religiösen Gründen.

 

RAUCHEN

Laut Richtlinien im Rundschreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Nr. 3/2006 vom 24. Jänner 2006
https://www.bmbf.gv.at/ministerium/rs/2006_03.html ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden und deren Außenanlagen verboten.

 

PAUSEN

Damit erfolgreiches Arbeiten und Lernen in den Stunden gelingt, legen wir Wert darauf, unsere Pausen auch genießen zu können, Energie zu tanken und uns zu erholen.

Die konkrete Pausenordnung ist in den Gängen ausgehängt und ebenfalls Bestandteil der Hausordnung.

 

KOMMEN UND GEHEN, PÜNKTLICHKEIT

Ein respektvoller Umgang miteinander beinhaltet auch pünktliches Kommen und Gehen.

  • Während der Unterrichtszeit dürfen Schüler/innen die Schule nicht verlassen.
  • Wenn vor der letzten Unterrichtsstunde die Schule verlassen werden muss, braucht man einen Passierschein, der im Sekretariat erhältlich ist.
  • Wenn das Fehlen am Nachmittag vorhersehbar ist, soll die Entschuldigung bereits am Vormittag beim Klassenbetreuer/bei der Klassenbetreuerin abgegeben und im Klassenbuch vermerkt werden.
  • Nach Beendigung des Unterrichts muss die Schule sofort verlassen werden, sofern man nicht für die Tagesbetreuung/das Mittagessen oder die Mittagsüberbrückung angemeldet ist.
  • Die konkreten Regeln für die Tagesbetreuung, die Mittagsüberbrückung und die Religionsaufsicht sind zu beachten.
  • Konkrete Regeln gibt es auch für die Sonderunterrichtsräume.
  • Nur für die OBERSTUFE gilt: Schüler/innen der Oberstufe, die auf den Nachmittagsunterricht warten bzw. den Religionsunterricht nicht besuchen, dürfen sich in der Aula oder in der Bibliothek aufhalten. Falls sie vom Religionsunterricht abgemeldet sind, dürfen sie die Schule in dieser Zeit verlassen.

 

HANDY, FOTOS, AUFNAHMEN

Handys müssen in der Zeit von 7:45 - 13:45 ausgeschaltet sein. Laserpointer sind verboten.Fotografieren, Bildaufnahmen und Tonaufzeichnungen sind am gesamten Schulgelände verboten. Ausnahmen können nur von der Direktorin genehmigt werden. I-pads, E-books, etc. sofern sie der Unterstützung des Unterrichts dienen, sind gestattet.

 

KONSEQUENZEN BEI REGELVERSTÖSSEN

  1. Lehrer/innen-Schüler/innen-Gespräch nach der Stunde (wird im roten Info-Heft dokumentiert).
  2. Lehrer/innen-Schüler/innen-Gespräch mit Eintragung und Information an die Eltern. Falls es sich um einen schweren Regelverstoß handelt, kann bereits zu diesem Zeitpunkt die „Rüge durch die/den KB“ ausgesprochen werden.
  3. Lehrer/innen-Schüler/innen-Eltern-Gespräch, Eintragung und eventuell Androhen oder Aussprechen einer „Rüge durch die/den KB“.
  4. a) Verwarnung durch die Direktorin
    b) Klassenkonferenz (Klassenlehrer/innen, Schüler/in, Eltern, Schüler/innenvertreter): Vereinbarung klarer Auflagen, Androhung oder Nahelegen des Schulwechsels,Klassenwechsel, Wiedergutmachung etc.
  5. Disziplinarkonferenz

 

Bis zur Konsequenzen- Stufe 3 führen üblicherweise 3 Regelverstöße zur nächst höheren Konsequenzen-Stufe. Je nach Schwere des Regelverstoßes muss nicht bei Stufe 1 begonnen, sondern es kann auch sofort bei einer höheren Konsequenzen-Stufe eingestiegen werden.

Theme by Danetsoft and Danang Probo Sayekti inspired by Maksimer